Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienstleistungen und Produkte der Entraik AG (nachfolgend "Entraik"). Als Kunde wird jede natürliche oder juristische Person bezeichnet, welche mit Entraik eine Geschäftsbeziehung pflegt.

2. Angebote und Vertragsschluss

Angebote von Entraik sind, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, 30 Tage gültig. Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Annahme des Angebots oder die Unterzeichnung eines separaten Werkvertrages zustande.

3. Leistungen von Entraik

Entraik erbringt Leistungen im Bereich Planung, Projektierung, Installation und Wartung von Photovoltaik-Anlagen. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. Vertrag.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) inkl. MwSt., sofern nicht anders vermerkt.

    Rechnungen sind innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu begleichen.

5. Termine und Lieferverzug

Entraik bemüht sich um die Einhaltung der Termine. Diese sind jedoch als Richtwerte zu verstehen, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als Fixtermine garantiert wurden. Verzögerungen aufgrund von Witterungseinflüssen, Lieferverzögerungen von Vorlieferanten oder fehlenden behördlichen Genehmigungen berechtigen nicht zum Rücktritt vom Vertrag.

6. Pflichten des Kunden

Der Kunde stellt sicher, dass der Zugang zum Objekt für die Montage gewährleistet ist und alle notwendigen bauseitigen Voraussetzungen (z.B. Dachzustand, Elektroinstallation bis zum Zähler) erfüllt sind.

7. Gewährleistung und Haftung

Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen (OR), sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde. Für die installierten Komponenten (Module, Wechselrichter, Speicher) gelten primär die Garantiebestimmungen der jeweiligen Hersteller.

Entraik haftet nur für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Absicht verursacht wurden. Die Haftung für indirekte Schäden oder Folgeschäden (z.B. Ertragsausfall) wird, soweit gesetzlich zulässig, wegbedungen.

8. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Anwendbar ist ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand ist der Sitz der Entraik AG, sofern kein zwingender gesetzlicher Gerichtsstand besteht.